Stein des Anstoßes ist ein Wehr in der Leiblach, das bei Überschwemmungen eigentlich Schlimmeres verhindern soll. Das sehen Anrainer vom deutschen Ufer aber anders. Sie sehen im Wehr eine Gefahr für ihre Grundstücke. Das Wehr sei dafür verantwortlich, dass die Leiblach in diesem Bereich weiter verlandet und damit rascher über die Ufer tritt, so die Argumentation.
Seit Jahren bemühen sich die Deutschen um österreichische Gerichtsentscheidungen – vergeblich. Der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtshof sind auf ihr Vorbringen nicht eingegangen. Nun hat auch das Landesverwaltungsgericht einen neuerlichen Versuch scheitern lassen.
Wasserrechtsgesetz gilt nur in Österreich
Die von Ludwig Weh vertretenen Anrainer brachten im Verfahren vor, „dass sich Lehre und Rechtsprechung immer wieder in eine Sackgasse verrennen würden und eines Tages die Fehlentwicklung sang- und klanglos beseitigt und konträr entschieden werde.“
In diesem Fall sah sich das LVwG aber nicht veranlasst, die jahrzehntealte höchstgerichtliche Judikatur zum Wasserrechtsgesetz 1959 umzuwerfen. Dieses umfasse „nicht jene Rechte, die im Ausland gelegen sind“, heißt es im Erkenntnis. „Den Beschwerdeführern kommt, soweit sie auf Rechte an in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Liegenschaften berufen, im wasserrechtlichen Verfahren keine Parteistellung zu.“
Land sieht keine Gefahr durch Wehr
Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz hat „zur Abklärung, ob allenfalls die von den Antragstellern behauptete Hochwassergefahr tatsächlich bestehe“ eine Stellungnahme des Landes eingeholt. Darin heißt es, „dass die Entfernung von Auflandungen im Gewässerbett der Leiblach ohnedies bereits regelmäßig“ durch die zuständige deutsche Stelle vorgenommen werde.
„Durch die begehrte Entfernung des Sannwaldwehrs wären jedoch negative Auswirkungen“ auf das Naturschutzgebiet auf deutscher Seite zu erwarten. „Auf österreichischer Seite würde es voraussichtlich zu starken Setzungsschäden an zahlreichen bestehenden Gebäuden kommen und wäre zudem mit negativen Auswirkungen auf bestehende Grundwassernutzungen wie Wärmepumpen zu rechnen.“
