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Hauptzollamt

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Hauptzollämter, kurz HZA, sind (mit den Zollämtern als Dienststellen) gem. § 1 Nr. 3, § 12 Abs. 2 FVG örtliche Einrichtungen der deutschen Bundesfinanzbehörden. Sie unterstehen der Generalzolldirektion als Bundesoberbehörde und dem Bundesministerium der Finanzen als oberste Bundesbehörde.

BERJAYA
Standorte der Hauptzollämter in der Bundesrepublik Deutschland

Aktuell bestehen 41 Hauptzollämter. Sie befinden sich gem. § 12 Abs. 1 FVG, § 1 und Anlage 1[1] der Verwaltungsvorschrift BestBS-HZÄ/ZFÄ[2] in Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Braunschweig, Bremen, Darmstadt, Dresden, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt am Main, Frankfurt (Oder), Gießen, Hamburg, Hannover, Heilbronn, Itzehoe, Karlsruhe, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Landshut, Lörrach, Magdeburg, München, Münster, Nürnberg, Oldenburg, Osnabrück, Potsdam, Regensburg, Rosenheim, Saarbrücken, Schweinfurt, Singen, Stralsund, Stuttgart und Ulm.

Ihnen sind jeweils weitere Außenstellen in Form der Zollämter bzw. Abfertigungsstellen unterstellt.

Zuständigkeiten

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Sachliche Zuständigkeit

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Die Hauptzollämter sind zuständig für das "operative Geschäft, d. h. Finanzverwaltungsaufgaben, die zollamtliche Überwachung, die Grenzaufsicht, die Bekämpfung illegaler Beschäftigung sowie für die Vollstreckung von Forderungen."[3] In diesem Rahmen verwalten und erheben sie die Zölle und Verbrauchsteuern, die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Kraftfahrzeugsteuer und überwachen die Einhaltung aller Vorschriften im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung.

Als Vollzugsbehörden sind die Hauptzollämter in Deutschland zuständig für die Kontrolle und Strafverfolgung im Aufgabenbereich der Zollverwaltung. In dieser Funktion sind sie materielle Bundespolizeibehörde.

Örtliche Zuständigkeit

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Trotz der o. g. Bezirks- und Sitzbestimmung können die Beschäftigten der Hauptzollämter gem. § 3 BestBS-HZÄ/ZFÄ[2] auch außerhalb des zugewiesenen Bezirks Amtshandlungen vornehmen, soweit dies in anderen Vorschriften geregelt. Beispielsweise regelt die Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV)[4] diverse Zuständigkeitsübertragungen zwischen den Hauptzollämtern.

Aufsichtsbehörde

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Gem. § 5a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 ZFdG übt die Generalzolldirektion die Dienst- und Fachaufsicht über die Hauptzollämter aus. Konkret zuständig sind für die jeweiligen Sachgebiete (dazu sogleich) gem. § 5a Abs. 2 S. 1, 4, Abs. 3 S. 1 ZFdG die Direktionen III-VII.

Aufbau der Hauptzollämter

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Ein Hauptzollamt ist regelmäßig in sieben Sachgebiete gegliedert, wobei nicht jeder Standort alle Sachgebiete abdeckt,[5] §§ 2 ff. HZAZustV. Seine untergeordneten Dienststellen bestehen aus Zollämtern und Abfertigungsstellen:

Hauptzollämter bestanden bereits vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland mit abweichenden Aufgaben und Abgrenzungen. Im Großherzogtum Hessen bestanden 1835 fünf Hauptzollämter (Mainz, Heppenheim, Offenbach, Vilbel und Gießen), denen Nebenzollämter nachgeordnet waren.[6] Im Königreich Hannover wurden mit dem Hannoverschen Zollgesetz vom 15. August 1853 Haupt- und Nebenzollämter eingerichtet. Hauptzollämter waren danach Zollämter bei denen alle Ein- und Ausfuhrzölle bearbeitet wurden. Nebenzollämter wurden dort errichtet, wo zwar Außenhandel betrieben wurde, dessen Umfang aber keine Einrichtung eines Hauptzollamtes rechtfertigte.[7] Im Königreich Bayern bestanden 1893 Hauptzollämter, denen Nebenzollämter, Übergangsstellen und Aufschlageinnehmereien nachgeordnet waren. Dies waren die Hauptzollämter Augusburg, Bamberg, Bayreuth, Fürth, Furth i. W., Hof, Landau, Landshut, Lindau, Ludwigshafen, Memmingen, München, Nürnberg, Passau, Pfronten, Regensburg, Reichenhall, Rosenheim, Schweinfurt, Simbach, Waldsassen, Würzburg und Zwiesel.[8] Im Königreich Sachsen bestanden 1898 die Hauptzollämter Zittau, Schandau, Annaberg, Eibenstock und Leipzig.[9] Im Reichsland Elsaß-Lothringen wurden die Hauptzollämter Diedenhofen, Metz, Saarburg, Schirmeck, Münster und Altkirch eingerichtet.[10]

Der Aufbau hat sich 2008 im Rahmen des Projekts Strukturentwicklung Zoll erheblich geändert. Der organisatorische Aufbau eines Hauptzollamtes sah bis 2008 folgendermaßen aus:

In Berlin entstand zu Beginn des 20. Jahrhunderts im damaligen Verwaltungsbezirk Pankow das Kaiserliche Hauptzollamt. Das Gebäude ist erhalten und wird als Sitz der algerischen Botschaft genutzt.

Einzelnachweise

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  1. Alage 1, auf auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de
  2. 1 2 Bestimmung von Bezirk und Sitz der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter (BestBS-HZÄ/ZFÄ), auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de
  3. Eric Töpfer: Was macht und darf der Zoll? – Eine Einleitung, 16.11.2019 in: Cilip, abgerufen am 23. Februar 2026.
  4. Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter (Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung - HZAZustV), auf gesetze-im-internet.de
  5. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Tätigkeiten beim Zoll. In: Zoll-Karriere. Generalzolldirektion, abgerufen am 26. Februar 2026 (deutsch).
  6. Hof- und Staats-Handbuch des Grossherzogtums Hessen, 1835, S. XXII sowie 376 f., Digitalisat
  7. Zollordnung zum Hannoverschen Zollgesetz vom 15. August 1853, § 103, Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover, Bd. 35, 1853, S. 285, Digitalisat.
  8. Handbuch der Zoll- und Steuer-Verwaltung des Königreichs Bayern nach dem Stande vom 1893, S. 10 f., Digitalisat.
  9. Staatshandbuch für das Konigreich Sachsen, 1898, S. V, Digitalisat.
  10. Statistisches Bureau: Das Reichsland Elsass-Lothringen, Landes- und Ortsbeschreibung, Bände 1 – 2, 1901, S. 152, Digitalisat.