Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union
| Dritter Teil - Die internen Politiken und Ma�nahmen der Union (Art. 26 - 197) |
| Titel VII - Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften (Art. 101 - 118) |
| Kapitel 1 - Wettbewerbsregeln (Art. 101 - 109) |
| Abschnitt 1 - Vorschriften f�r Unternehmen (Art. 101 - 106) |
Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten ist die missbr�uchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu f�hren kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeintr�chtigen.
Dieser Missbrauch kann insbesondere in Folgendem bestehen:
| a) | der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Gesch�ftsbedingungen; | |
| b) | der Einschr�nkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher; | |
| c) | der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegen�ber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden; | |
| d) | der an den Abschluss von Vertr�gen gekn�pften Bedingung, dass die Vertragspartner zus�tzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen. |
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Rechtsprechung zu Art. 102 AEUV
1.349 Entscheidungen zu Art. 102 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 16.07.2026 - C-209/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt - Wettbewerb - Profifu�ball - ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-209/23
Generalanwalt Emiliou: Wenn sich Sportverb�nde eigene Regelwerke geben, ...
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-428/23
ROGON u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - ...
- LG Mainz, 30.03.2023 - 9 O 129/21
EuGH soll zu neuem Reglement f�r Spielervermittler entscheiden
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-209/23
- EuGH, 16.07.2026 - C-258/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23
Imagens M�dicas Integradas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuwiderhandlung ...
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23
- EuGH, 02.07.2026 - C-738/22
Google Android: Der Gerichtshof best�tigt die Geldbu�e in H�he von rund 4,1 ...
Zum selben Verfahren:
- EuG, 14.09.2022 - T-604/18
Das Gericht best�tigt weitgehend den Beschluss der Kommission, wonach Google den ...
- Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2025 - C-738/22
Generalanw�ltin Kokott schl�gt dem Gerichtshof in der Sache Google Android vor, ...
- EuG, 14.09.2022 - T-604/18
- EuGH, 16.07.2026 - C-424/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Disziplinarsanktionen im Bereich des Sports - ...
Querverweise
Auf Art. 102 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr�nkungen (GWB)
- Wettbewerbsbeschr�nkungen
- Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschr�nkendes Verhalten
- � 21 (Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschr�nkenden Verhaltens)
- Anwendung des europ�ischen Wettbewerbsrechts
- � 22 (Verh�ltnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 101 und 102 des Vertrages �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union)
- Befugnisse der Kartellbeh�rden, Schadensersatz und Vorteilsabsch�pfung
- Befugnisse der Kartellbeh�rden
- Kartellbeh�rden
- Allgemeine Vorschriften
- � 50 (Vollzug des europ�ischen Rechts)
- Beh�rdenzusammenarbeit
- Bundeskartellamt
- � 53 (T�tigkeitsbericht und Monitoringberichte)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Bundesnetzagentur und andere zust�ndige Beh�rden
- Organisation
- � 197 (Zusammenarbeit mit anderen Beh�rden auf nationaler Ebene)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Beh�rden
- Allgemeine Vorschriften
- � 58 (Zusammenarbeit mit den Kartellbeh�rden)
