Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (�� 80 - 358) |
| 1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gef�hrdung des demokratischen Rechtsstaates (�� 80 - 92b) |
| 3. Titel - Gef�hrdung des demokratischen Rechtsstaates (�� 84 - 91a) |
(1) Wer �ffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (� 11 Absatz 3)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) 1Ebenso wird bestraft, wer eine �ffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L�nder oder ein von einer Beh�rde �ffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L�nder entfernt, zerst�rt, besch�digt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran ver�bt. 2Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu f�nf Jahren oder Geldstrafe, wenn der T�ter sich durch die Tat absichtlich f�r Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrunds�tze einsetzt.
Fassung aufgrund des Sechzigsten Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den �� 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland vom 30.11.2020
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2021 | Sechzigstes Gesetz zur �nderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den �� 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland | 30.11.2020 |
feindliche Sabotage � 89Verfassungs-
feindliche Einwirkung auf Bundeswehr und �ffentliche Sicherheitsorgane � 89aVorbereitung einer terroristischen Straftat; Versuch der Anstiftung und Androhung � 89bAufnahme von Beziehungen zur Begehung einer terroristischen Straftat � 89cTerrorismus-
finanzierung � 90Verunglimpfung des Bundespr�sidenten � 90aVerunglimpfung des Staates und seiner Symbole � 90bVerfassungs-
feindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen � 90cVerunglimpfung von Symbolen der Europ�ischen Union � 91Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat � 91aAnwendungsbereich
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Rechtsprechung zu � 90a StGB
210 Entscheidungen zu � 90a StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 415/23
Kein Unterlassungsanspruch des K�nigreichs Marokko gegen Die Zeit und S�ddeutsche ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 416/23
Kein Unterlassungsanspruch des K�nigreichs Marokko gegen Die Zeit und S�ddeutsche ...
- LG Hamburg, 03.06.2022 - 324 O 350/21
- LG Hamburg, 03.06.2022 - 324 O 355/21
Kein Ehrenschutz f�r ausl�ndischen Staat
- OLG Hamburg, 21.11.2023 - 7 U 37/22
�berwachungssoftware - �u�erungsrechtliche Anspr�che von ausl�ndischen Staaten ...
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 416/23
- BayObLG, 21.03.2023 - 203 StRR 562/22 Corona
Volksverhetzung - Merkmal des Verharmlosens
- BGH, 30.10.2018 - 3 StR 27/18
Schwere Verunglimpfung des Staates (Kunstfreiheit; werkgerechte Interpretation; ...
- VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17
Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig
- OVG Sachsen, 15.06.2023 - 6 B 83/23 Corona
Gedenkstein; Gefahr f�r die �ffentliche Sicherheit; Meinungsfreiheit
- VG Berlin, 20.08.2021 - 1 L 408.21 Corona
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Platzverweis
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf � 90a StGB
| 13.04.1961 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu � 90 a des Strafgesetzbuchs | BGBl. I S. 455 |
� 90a StGB in Nachschlagewerken
- � 90a StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Verunglimpfung
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
Querverweise
Auf � 90a StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- � 5 (Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gef�hrdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gemeinsame Vorschriften
- � 92b (Einziehung)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- � 74a
Redaktionelle Querverweise zu � 90a StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen ausl�ndische Staaten
- � 104 (Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausl�ndischer Staaten)
- Grundgesetz (GG)
- II. Der Bund und die L�nder
- Art. 22
- Verfassung (Verf)
- Zweiter Hauptteil: Vom Staat und seinen Ordnungen
- I. Die Grundlagen des Staates
- Art. 24
