Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (�� 80 - 358) |
| 1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gef�hrdung des demokratischen Rechtsstaates (�� 80 - 92b) |
| 3. Titel - Gef�hrdung des demokratischen Rechtsstaates (�� 84 - 91a) |
im Inland verbreitet oder der �ffentlichkeit zug�nglich macht oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorr�tig h�lt, einf�hrt oder ausf�hrt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer Propagandamittel einer Organisation, die im Anhang der Durchf�hrungsverordnung (EU) 138/2021 des Rates vom 5. Februar 2021 zur Durchf�hrung des Artikels 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 �ber spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Ma�nahmen zur Bek�mpfung des Terrorismus und zur Aufhebung der Durchf�hrungsverordnung (EU) 1128/2020 (ABl. L 43 vom 8.2.2021, S. 1) als juristische Person, Vereinigung oder K�rperschaft aufgef�hrt ist, im Inland verbreitet oder der �ffentlichkeit zug�nglich macht oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorr�tig h�lt, einf�hrt oder ausf�hrt.
(3) 1Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 ist nur ein solcher Inhalt (� 11 Absatz 3), der gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der V�lkerverst�ndigung gerichtet ist. 2Propagandamittel im Sinne des Absatzes 2 ist nur ein solcher Inhalt (� 11 Absatz 3), der gegen den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation oder gegen die Verfassungsgrunds�tze der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist.
(4) Die Abs�tze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsb�rgerlichen Aufkl�rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung �ber Vorg�nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder �hnlichen Zwecken dient.
(5) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bek�mpfung verhetzender Inhalte sowie Bek�mpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vom 14.09.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 22.09.2021 | Gesetz zur �nderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bek�mpfung verhetzender Inhalte sowie Bek�mpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen | 14.09.2021 | |
| 01.01.2021 | Sechzigstes Gesetz zur �nderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den �� 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland | 30.11.2020 |
feindliche Sabotage � 89Verfassungs-
feindliche Einwirkung auf Bundeswehr und �ffentliche Sicherheitsorgane � 89aVorbereitung einer terroristischen Straftat; Versuch der Anstiftung und Androhung � 89bAufnahme von Beziehungen zur Begehung einer terroristischen Straftat � 89cTerrorismus-
finanzierung � 90Verunglimpfung des Bundespr�sidenten � 90aVerunglimpfung des Staates und seiner Symbole � 90bVerfassungs-
feindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen � 90cVerunglimpfung von Symbolen der Europ�ischen Union � 91Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat � 91aAnwendungsbereich
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Rechtsprechung zu � 86 StGB
717 Entscheidungen zu � 86 StGB in unserer Datenbank:
- BayObLG, 12.06.2026 - 206 StRR 137/26
Sigrune, Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, Verbotsirrtum, Beweisw�rdigung, ...
- OLG Oldenburg, 09.06.2026 - 13 U 45/25
Ver�ffentlichung heimlicher Aufnahmen aus einem Schlachthofbetrieb auf Instagram ...
- KG, 12.03.2024 - 161 Ss 153/22
Zu den Voraussetzungen einer Strafbarkeit des sog. "K�hnengru�es"
- LG Berlin I, 17.12.2025 - 502 KLs 13/25
Strafbar: "From the river to the sea" ist Kennzeichen der Terrororganisation ...
- KG, 20.01.2026 - 3 ORs 50/25
Voraussetzungen der Bewertung einer Phrase als Kennzeichen einer terroristischen ...
- VG D�sseldorf, 25.09.2024 - 18 K 3322/24
Untersagung der Parole From the river to the sea - Palestine will be free bei ...
- OLG Zweibr�cken, 31.03.2026 - 4 W 4/26
Plattformbetreiber muss Nutzerdaten herausgeben
- VG D�sseldorf, 13.11.2025 - 18 L 3700/25
Die Pro-Pal�stina-Demonstration - und das Existenzrecht Israels
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2025 - 15 B 1300/25
Bestreiten des Existenzrechts des Staates Israel darf nicht generell untersagt ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2025 - 15 B 1300/25
- VG Wiesbaden, 16.04.2025 - 28 L 149/24
Vorl�ufige Dienstenthebung, Polizeichatgruppe "Itiotentreff", ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf � 86 StGB
| 30.11.2020 | Sechzigstes Gesetz zur �nderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den �� 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland | BGBl. I S. 2600 |
Querverweise
Auf � 86 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- � 5 (Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gef�hrdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gef�hrdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gemeinsame Vorschriften
- � 92b (Einziehung)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- � 74a
- Strafproze�ordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsma�nahmen
- � 100a (Telekommunikations�berwachung)
- Landespressegesetz (LPresseG)
- � 23 (Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Jugendschutz im Bereich der Medien
- � 15 (Jugendgef�hrdende Medien)
- Bundeszentrale f�r Kinder- und Jugendmedienschutz
- � 18 (Liste jugendgef�hrdender Medien)
Redaktionelle Querverweise zu � 86 StGB:
- Strafproze�ordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- �ffentliche Klage
- � 153b (Absehen von der Verfolgung bei m�glichem Absehen von Strafe) (zu � 86 IV)
- Grundgesetz (GG)
- I. Die Grundrechte
- Art. 9 II
- II. Der Bund und die L�nder
- Art. 21 II
