Musiklehre
Musiklehre ist eine Bezeichnung für ein curriculares Sachgebiet im Rahmen musikpädagogischer Unterrichtsangebote, in dem ergänzend zur Gehörbildung, zur Musikinstrumentenkunde und zur instrumentalen oder vokalen musikalischen Praxis die Grundlagen der Musiktheorie auf einem elementaren Niveau vermittelt werden sollen. Dieses beinhaltet insbesondere die Methoden der Tonbenennung, Schreiben und Lesen der traditionellen Notenschrift, die Kenntnis von Intervallen, Tonarten und Taktarten sowie das Erkennen einfacher musikalischer Formen. Die Vermittlung der abstrakten Inhalte steht im Idealfall in einem unmittelbaren Bezug zur jeweils konkreten musikalischen Praxis.
In Buchform oder als Medienkombinationen erhältliche, zumeist als „Allgemeine Musiklehre“ betitelte und teilweise auch zum Selbststudium konzipierte Unterrichtswerke richten sich hingegen gemäß ihrer Bezeichnung an die Allgemeinheit der musikalisch Interessierten, also auch an Leser, die sich musikalisch zwar nicht aktiv betätigen, denen die Aneignung theoretischer Musikkenntnisse zur Erweiterung ihrer Allgemeinbildung jedoch als erstrebenswert erscheint.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur (Auswahl)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Artikel Musiklehre. In: Neuer Brockhaus. Band 3, Wiesbaden 1960.
- Clemens Kühn: Musiklehre. Grundlagen und Erscheinungsformen der abendländischen Musik. Laaber-Verlag, Laaber (1980), ISBN 3-9215-1860-1.
