close
BERJAYA Logo Bundesministerium der Justiz und f�r VerbraucherschutzLogo Bundesamt f�r Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Grundgesetz f�r die Bundesrepublik Deutschland
Art 115b 

Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.