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Hausgemeinschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

In einer Hausgemeinschaft wohnen mehrere Wohnparteien in einem gemeinsamen Haus.

Im engeren Sinne spricht man erst dann von einer Hausgemeinschaft, wenn die Wohnparteien auch untereinander Kontakt haben und haben wollen. Solche Hausgemeinschaften sind eine beliebte Alternative zu Wohngemeinschaften, weil sie einerseits mehr Distanz als ein gemeinsamer Haushalt, andererseits aber dennoch eine große räumliche Nähe ermöglichen.

Max Weber[1] verstand unter einer Hausgemeinschaft eine Gebrauchs- und Versorgungsgemeinschaft mit Alltagsgütern.[2]

Wenn in der Konzeption beziehungsweise Zielsetzung deutlich Gewicht auf das intergenerationelle Zusammenleben gelegt wird, spricht man auch von einem Mehr-Generationen-Haus.

Besonderheiten in der DDR

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In der DDR wurden seit 1953 grundsätzlich, in allen Mehrfamilienhäusern und mehrflurigen Hochhäusern, die in einem Eingang zusammen wohnenden Mietparteien automatisch zu einer dortigen Hausgemeinschaft gezählt. Einer oder eine von ihnen wurde zum Hausvertrauensmann bzw. -frau gewählt oder beauftragt. Diese Person erfüllte die Aufgaben der Hausgemeinschaftsleitung (HGL) und hatte zumindest das gesetzlich vorgeschriebene Hausbuch zu führen.[3] In vielen Fällen war sie auch von den Mietern anerkannte Sprecherfigur für tägliche Themen oder Probleme, wie z. B. die Nutzung von Kellerräumen für Feiern, Kinderwagen- und Fahrradabstellung, Trockenraumnutzung, allgemeine Ordnung und Sauberkeit und ähnliches. Zudem waren die HGL-Vorsitzenden für die Einhaltung von Melde- und Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen verantwortlich. Im Jahr 1986 gab es in der DDR rund 32.000 Hausgemeinschaften.[3]

Wiktionary: Hausgemeinschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. 6. Auflage. Tübingen 1980, S. 212–215.
  2. Eva Barlösius: Köchin und Koch. Familial-häusliche Essenszubereitung und berufliches Kochen. In: Trude Ehlert (Hrsg.): Haushalt und Familie in Mittelalter und früher Neuzeit. Vorträge eines interdisziplinären Symposions vom 6.–9. Juni 1990 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Mit einem Register von Ralf Nelles. Thorbecke, Sigmaringen 1991, ISBN 3-7995-4156-X, S. 207–218, hier: S. 209.
  3. 1 2 Helmut Müller-Enbergs: Garanten äußerer und innerer Sicherheit. In: Matthias Judt (Hrsg.): DDR-Geschichte in Dokumenten – Beschlüsse, Berichte, interne Materialien und Alltagszeugnisse. Schriftenreihe Band 350, Christoph Links Verlag/Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1998, ISBN 3-89331-491-1, S. 431–492 (hier: S. 444).